Energie Infos zum Thema Flüssiggas, Lieferverträge ...

Besondere Gefahren entstehen regelmäßig dadurch, dass Flüssiggas schwerer als Luft und die Mischung mit Luft brennbar beziehungsweise explosiv ist. Entsprechend DVGW Arbeitsblatt G 280 Teil 1-3 wird Flüssiggas daher mit Geruchsstoffen odoriert. Hierfür werden beispielsweise Mercaptangemische oder auch Tetrahydrothiophen (THT) verwendet.

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